Sie wollen Ihr Kind taufen lassen? Darüber freuen wir uns sehr! Hier erhalten Sie einige nützliche Informationen:
Gottes Ja
In der Taufe spricht Gott sein Ja zu unseren Kindern. Mit diesem Ja beginnt für unsere Kinder ein Weg, auf dem sie Gott persönlich kennenlernen und erfahren sollen.
Schritte
Folgende Schritte möchten wir gerne mit Ihnen gemeinsam gehen:
- Melden Sie sich beim Sekretariat. In der Regel werden Ihnen dort die nächsten Tauftermine genannt.
Tabea Löffler
Mitglied im Kirchengemeinderat, Mesnerin Rübgarten, Sekretariats-Team
Andrea Lutz
Kirchenpflege, Sekretariats-Team
- Sie erhalten von uns ein Informationsblatt und ein Anmeldeformular.
- Der Pfarrer vereinbart mit Ihnen ein Taufgespräch in der Regel bei Ihnen zuhause. Dieses Gespräch dient dazu, sich persönlich kennenzulernen und den Gottesdienst vorzubereiten
- Wir feiern gemeinsam den Taufgottesdienst.
- Sie und Ihr Kind sind herzlich eingeladen zu den vielfältigen Aktionen und Gruppen unserer Gemeinde, beginnend mit der Kleinkindgruppe, über Kinderstunde, Jungschar etc. Auch die beiden evangelischen Kindertageseinrichtungen sowie Familiengottesdienste können eine Möglichkeit sein, sich mit Gott und dem Glauben zu beschäftigen.
Wichtige Unterlagen
- Geburtsurkunde (für kirchliche Zwecke)
- Familienstammbuch
- Patenschein bei auswärtigen Paten. Er dokumentiert die Zugehörigkeit zur Kirche und ist erhältlich beim entsprechenden Heimatpfarramt des/der Paten.
FAQs und sonstige Infos
Patenamt
Um dem kirchlichen Patenamt gerecht zu werden und um diese wichtige Aufgabe wahrnehmen zu können, sollten die Paten den christlichen Glauben selbst bejahen und leben. Deshalb gibt es folgende Bestimmungen unserer Landeskirche für das kirchliche Patenamt: Mindestens einer der Paten muss Glied einer evangelischen Landeskirche sein. Weitere Paten können auch Mitglied einer Kirche sein, die zur „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen“ (ACK) gehört.
Bitte klären Sie rechtzeitig vor dem Taufgespräch die Kirchenmitgliedschaft Ihrer gewünschten Paten. Wer keiner christlichen Kirche angehört (d.h auch nach einem Kirchenaustritt), kann das Patenamt leider nicht übernehmen. Pate darf jeder werden, der konfirmiert (oder bei katholischen Paten mind. 16 Jahre alt) ist.
Von auswärtigen Paten ist eine Patenbescheinigung notwendig. Diese Patenbescheinigung belegt, dass der Pate getauft, konfirmiert und Mitglied einer christlichen Gemeinde ist. Die Patenbescheinigung erhält man beim zuständigen Pfarramt des jeweiligen Wohnortes.